Allgemeine Geschäftsbedingungen für fotografische Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für fotografische Dienstleistungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Christian Wolf (Auftragnehmer) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) Nachfolgend ist mit Begriffen wie Bild, Bilder, Bildnis etc., sowohl Foto- als auch Videomaterial gemeint.

(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

Kurz gesagt

Wenn ihr mich beauftragt, einigen wir uns auf einige grundlegende Dinge. Keine Sorge - nichts ungewöhnliches und übermäßig viel ist es auch nicht!

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

(2) Die vom Auftragnehmer hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sofern dies nicht anderes vereinbart wurde.

(3) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist für private Zwecke erlaubt.

(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

(5) Der Fotograf darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, Fachmagazine, Messen, etc.).

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes, hochauflösendes Bildmaterial, frei von Logos und Wasserzeichen, im Dateiformat JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist gegen ein vorher vereinbartes Entgelt möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

Kurz gesagt

Ihr erhaltet das private Nutzungsrecht am Bildmaterial und ich bin der Urheber - so sieht es das Gesetz vor. Die Fotos darf ich ebenfalls verwenden, dem könnt ihr aber widersprechen.

§ 3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert abgesprochen und sind vom Auftraggeber zu tragen.

(2) Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

(3) Durch die Beauftragung wird eine Zahlung in Höhe von 30% des Auftragshonorars fällig.

(4) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(5) Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Auftragnehmers.

(6) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird ein Ausfallhonorar berechnet: Bei der Stornierung ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 30%; Stornierung 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%; ab 2 Tagen 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Zahlungen geleistet wurden.

Kurz gesagt

Zur Buchung wird eine Zahlung in Höhe von 30% meines Honorars fällig. Wenn ein gebuchter Termin abgesagt wird, einigen wir uns auf einen Betrag den ich für den Ausfall der Buchung erhalte.

§ 4 Haftung, Gefahrübergang

(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Christian Wolf in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.

Kurz gesagt

Falls ich z.B. aus gesundheitlichen Gründen einen Auftrag nicht erfüllen kann, suche ich für euch einen geeigneten Kollegen!

§ 5 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

Kurz gesagt

Ich gebe eure Daten nicht weiter und tue alles nötige um sie zu schützen!

§ 6 Widerrufsrecht

(1) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung, da sich der Auftragnehmer verpflichtet die Dienstleistung (Foto- und/ oder Video-Produktion) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 9). Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber kein Widerrufs oder Rückgaberecht besteht.

(2) Bei der Bestellung eines individuell angefertigten Präsentationsproduktes (z.B. Fotobuch oder Hochzeitsalbum, Fotoabzüge, sonstige Drucksachen) besteht ebenfalls kein Widerrufs oder Rückgaberecht, da die Produkte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 1).

Kurz gesagt

Termingeschäfte können nicht widerrufen werden. Gleiches gilt auch für individuell angefertigte Drucksachen, z.B. Fotobücher- und Alben.

§ 7 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bonn.

(2) Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Kurz gesagt

Das war's schon. Diese AGB sind nicht in Stein gemeißelt. Wenn ihr z.B. wünscht, dass die Fotos privat bleiben sollen, dann sprecht mich darauf an. Auch bei allen anderen Anliegen finden wir sicher eine Lösung die alle Glücklich macht!

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